Private Abwasserleitungen
Nach Wasserhaushaltsgesetz sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer Abwasserleitungen zu überwachen. Mit Blick auf die Umsetzung dieser Anforderungen in NRW hat der nordrhein-westfälische Landtag, den § 8 der Selbstüberwachungsverordnung NRW geändert. Abgeschafft wurde insbesondere in Wasserschutzgebieten, die Frist 2020 zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen und nach 1965 erstellt wurden. Für alle Leitungen, die häusliches Abwasser führen, entfällt auch die Pflicht zu einer Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren. Hingegen bleibt für private Abwasserleitungen, die gewerbliches oder industrielles Abwasser führen, die Prüfpflicht mit der Frist bis zum 31.12.2020 weiter bestehen. Die Details der Neuregelung finden Sie hier in der neuen SüwVO Abwasser, die seit dem 13. August 2020 in Kraft ist.
Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems.
Nach dem bundesdeutschen Wasserhaushaltsgesetz sind Grundstückseigentümer/-innen verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Abwasserleitungen selbst zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Forderung in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) konkretisiert.
Wir möchten Ihnen helfen und Sie informieren. Hierzu haben wir im Weiteren folgendes für Sie bereitgestellt:
- unabhängige Informationen zum Thema
- Rückstau- und Überflutungsschutz
- Tipps, um Kosten für Prüfung und Sanierung zu senken
- Verweise zu weiteren Infos, z.B. NRW-Bildreferenzkatalog
- Informationen zum Förderprogramm des Umweltministeriums für private Kanalsanierungsmaßnahmen