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Informationspflichten nach § 46 TrinkwV

Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher nach § 46 TrinkwV.

Die im Jahr 2021 novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie beinhaltet auch eine Reihe von Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber ihren Kunden. Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben in nationales Recht durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung ist nun erfolgt: Die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung gilt ab dem 24. Juni 2023. Unseren dort in § 46 (internetbasierte Informationen) gesetzlich festgelegten Informationspflichten kommen wir an dieser Stelle nach: Auf dieser Internetseite stellen wir Ihnen alle relevanten Informationen sowie weiterführende Informationen von Fachverbänden bzw. Ministerien in den Internetlinks zur Verfügung.


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