Die Schwalmtalwerke AöR hat ihren Sitz in dem 2019 fertiggestellten Verwaltungsgebäude an der Nordtangente, wo sich auch der gemeindliche Bauhof befindet, unmittelbar neben dem Sportplatz. Die Schwalmtalwerke AöR ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Schwalmtal. Die Verwaltung des gemeindlichen Bauhofs und des Solarbads erfolgt ebenfalls durch die Schwalmtalwerke AöR am Standort Haversloh 2.
Verbrauchsabrechnung für Trinkwasser und die Festsetzung der Gebühren für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und die Umlage der Wasser- und Bodenverbände sind die wesentlichen Aufgaben unseres Kundenservice. Unser Kundenserviceteam hilft gerne weiter bei Fragen zu Ihrer Abrechnung, bei Eigentümerwechseln, bei Änderungen der Bankverbindung, bei Abschlagsänderungen, bei Terminvereinbarungen für den turnusmäßigen Zählerwechsel oder der Registrierung von Gartenzählern, bei der Ausleihe von Standrohren für Ihre Baumaßnahme oder bei sonstigen Auskünften. Neben den Verbrauchsabrechnungen erfolgt die Abrechnung neuer Wasserhausanschlüssen oder die Abrechnung von Rückbauten sowie die Abrechnung der Baukostenzuschüsse durch unser Kundenserviceteam.
Weitere administrative Tätigkeiten sind die Abrechnungen der Grundstücksanschlussleitungen für Abwasser sowie die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen für das öffentliche Kanalnetz.
Unsere Techniker beraten Sie zu Fragen Ihrer Grundstücksentwässerung, erteilen Auskünfte zur Lage von Kanälen oder Trinkwasserleitungen, verwalten die abflusswirksamen Flächen Ihrer Grundstücke und stellen den einwandfreien Betrieb des Kanalnetzes sicher. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Trinkwasserleitungen und Kanälen werden am Standort überwacht und koordiniert.
Am Standort ist ebenfalls die Informationstechnologie und die Buchhaltung lokalisiert.
Ebenso ist die Verwaltung der richtige Ansprechpartner, wenn ein Schaden durch die Schwalmtalwerke AöR entstanden ist; dies kann zum Beispiel bei Schäden durch eine undichte Wasserhausanschlussleitung oder bei Schäden durch die Mitarbeitenden im öffentlichen Straßenraum der Fall sein.